DSGVO-konforme Website bauen lassen – mit weniger Datenwegen von Anfang an.
DSGVO-konforme Website mit Astro: Weil standardmäßig vorgerendertes, statisches HTML ausgeliefert wird, gibt es zur Laufzeit weniger Datenwege. Diese Seite erklärt, was die Bauweise löst und was nicht – Rechtsberatung ist sie ausdrücklich nicht.
Weniger Laufzeit-Aufrufe
Eine vorgerenderte Seite führt beim Aufruf keinen Anwendungscode und keine Plugins aus. Es wird ausgeliefert, was im Build entstanden ist – und sonst nichts.
Drittanbieter sind Entscheidungen
Fonts, Karten, Videos, Analytics, Chat-Widgets: Das sind Entscheidungen im Projekt, keine Eigenschaften des Frameworks. Genau deshalb lassen sie sich auch entscheiden.
Wir sind keine Kanzlei
Wir setzen um, was Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Anwältin vorgibt, und sagen Ihnen, was die technischen Varianten kosten. Eine Konformitätsbestätigung geben wir nicht ab.
Sehen Sie selbst, was wir bauen.
Echte Screenshots statt Versprechen: Mini Marvin ist unsere eigene Progressive Web App – von uns konzipiert, entwickelt und live im Browser betrieben. Mit derselben Sorgfalt setzen wir Ihr Web-Projekt um.
Babynamen swipen statt scrollen
Mini Marvin ist unsere Progressive Web App zur Namenssuche: durch über 10.000 Vornamen swipen – direkt im Browser, ohne App-Store.


Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
DSGVO und Website: das Wichtigste in sechs Punkten.
Zwei Regelwerke, nicht eins
- Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Der Zugriff auf die Endeinrichtung – Cookies, localStorage, Auslesen von Geräteinformationen – steht in Deutschland zusätzlich in § 25 TDDDG, dem früheren TTDSG.
- Beides wird getrennt geprüft.
Statisch ist keine Konformität
- Eine vorgerenderte Website hat weniger Laufzeit-Aufrufe und keinen Plugin-Code, der pro Aufruf ausgeführt wird.
- Die Angriffsfläche schrumpft.
- Ob personenbezogene Daten fließen, entscheidet trotzdem das, was Sie einbinden.
Die Fundstellen sind immer dieselben
- Schriften von einem fremden CDN, Kartenausschnitte, Videoeinbettungen, Analytics, Chat-Widgets, Tag Manager.
- Sechs Kandidaten – und alle sechs sind ersetzbar oder steuerbar.
Consent muss vorher greifen
- Ein Banner, das erscheint, während der Tracker schon geladen hat, ist Dekoration.
- Wir bauen so, dass vor der Einwilligung schlicht kein Request an den Drittanbieter herausgeht.
Hosting ist eine Frage von Zugriff, nicht nur von Standort
- Die DSGVO schreibt keinen EU-Serverstandort vor.
- Sie verlangt für Drittlandtransfers eine Grundlage nach Kapitel V.
- Ein Rechenzentrum in Frankfurt allein beantwortet das nicht.
Nachweisbar statt behauptet
- Wir liefern die technische Zuarbeit für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – jeder ausgehende Request, jeder Empfänger, jeder Speicherort.
- Unterschrieben wird bei Ihnen.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Wo Websites tatsächlich Daten verlieren.
Wir öffnen bei jedem Erstgespräch die Netzwerkkonsole und laden die Startseite im privaten Fenster, ohne irgendetwas anzuklicken. Was dann schon abgeflossen ist, bevor der Cookie-Dialog überhaupt gerendert wurde, ist der eigentliche Befund. Diese sechs kommen in fast jedem Projekt vor.
Die Schriftart, die telefoniert
Eine Webschrift, die vom Server eines Anbieters nachgeladen wird, überträgt dabei die IP-Adresse des Besuchers dorthin. Das LG München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) für die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung Unterlassung und 100 Euro Schadensersatz zugesprochen – eine Einzelfallentscheidung eines Landgerichts, aber der Grund, warum wir Schriften grundsätzlich selbst ausliefern.
Das Banner, das zu spät kommt
Sehr viele Consent-Lösungen blenden einen Dialog ein, nachdem die Skripte im Seitenkopf bereits geladen haben. Technisch ist die Einwilligung dann eingeholt worden, nachdem die Sache passiert ist. § 25 Abs. 1 TDDDG verlangt die Einwilligung vor dem Speichern oder Auslesen von Informationen auf der Endeinrichtung.
Der Tag Manager als blinder Fleck
Ein Tag Manager verschiebt die Kontrolle darüber, welche Skripte laden, aus dem Repository in eine Weboberfläche, in die auch Menschen ohne technischen Hintergrund publizieren. Das ist bequem und der häufigste Weg, auf dem ein Drittanbieter auf eine Website kommt, den niemand im Datenschutzverzeichnis erwartet hat.
Karte und Video als Standardeinbau
Ein iframe für die Anfahrt, ein zweiter für das Imagevideo: Beide bauen die Verbindung zum Anbieter auf, sobald die Seite lädt – unabhängig davon, ob jemand die Karte je bewegt. Beide lassen sich durch eine Vorschau ersetzen, die erst auf Klick und nach Einwilligung nachlädt.
Das Formular ohne bekannten Empfänger
Kontaktformulare laufen erstaunlich oft über einen Dienst, den einmal jemand eingerichtet hat: Welche Felder gespeichert werden, wo sie liegen, wie lange, und wer noch Zugriff hat, weiß im Zweifel niemand mehr. Das ist die Frage, an der Auskunftsersuchen typischerweise scheitern.
Die Verantwortung, die nicht beim Anbieter bleibt
Das OLG Frankfurt am Main hat am 11. Dezember 2025 (Az. 6 U 81/23) entschieden, dass auch ein Drittanbieter, der auf einer fremden Seite Cookies setzt, selbst Anbieter im Sinne des § 25 TDDDG sein und auf Unterlassung und Schadensersatz haften kann. Für Sie heißt das nicht, dass Sie aus der Verantwortung sind – sondern dass mehrere gleichzeitig in ihr stehen können.
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
Was eine statisch ausgelieferte Website ändert – und was nicht.
Das technische Argument ist real, und es ist trotzdem begrenzt. Wir sagen beide Hälften, weil die zweite im Zweifel wichtiger ist als die erste.
- Kein Anwendungscode pro Aufruf – Bei Astro wird die Website standardmäßig vollständig vorgerendert, und statische HTML-Seiten gehen an den Browser. Es gibt beim Seitenaufruf keine Anwendung, die Plugin-Code ausführt, keine Datenbankabfrage und keinen Erweiterungsmarktplatz, über den ein Skript in die Auslieferung gelangt. Was ausgeliefert wird, ist im Build entstanden – und im Repository nachlesbar.
- Kein Client-JavaScript, solange keins angefordert wird – Astro entfernt standardmäßig sämtliches clientseitige JavaScript aus Komponenten. Interaktivität wird pro Komponente über eine Direktive aktiviert – sofort, im Browser-Leerlauf oder erst beim Sichtbarwerden. Für den Datenschutz ist der Nebeneffekt entscheidend: Jedes Skript, das im Browser läuft, ist eine bewusste Zeile im Code und keine Voreinstellung.
- Das Ergebnis läuft überall – Astro ist Open Source unter der MIT-Lizenz. Das erzeugte HTML lässt sich auf einem beliebigen Webserver ausliefern – auch auf einer Maschine bei einem deutschen Anbieter, in einem Rechenzentrum Ihrer Wahl oder in Ihrem eigenen Netz. Es gibt keine Plattform, die Ihre Besucherdaten technisch zwingend mitsieht. Details dazu auf unserer Seite zu Astro-Hosting.
- Bilder und Schriften vom eigenen Host – Die eingebaute Bildverarbeitung erzeugt die Bildvarianten im Build, sodass sie von Ihrer eigenen Domain kommen; Remote-Bilder müssen in der Konfiguration ausdrücklich freigegeben werden. Schriften legen wir als Dateien ins Projekt. Beides klingt banal und ist der Grund, warum bei uns beim ersten Seitenaufruf keine fremde Domain kontaktiert wird.
- Ehrlich: Rendering ist keine Rechtsposition – Eine statische Seite kann genauso gut ein Tracking-Pixel, ein Chat-Widget und drei Werbenetzwerke enthalten wie jede andere. Wer statische Auslieferung als Datenschutzargument verkauft, ohne die Einbindungen zu prüfen, verkauft ein Gefühl. Der Vorteil liegt in der kleineren Standardfläche, nicht in einer Eigenschaft, die Sie zitieren könnten.
- Ehrlich: manches muss dynamisch bleiben – Formularverarbeitung, Suchfunktionen mit Nutzereingaben, personalisierte Bereiche: Dafür schalten wir einzelne Routen auf serverseitiges Rendering. Damit kommt eine Laufzeit zurück ins Spiel – und damit Logfiles, IP-Adressen und ein Verarbeitungsvorgang, der beschrieben und begründet werden muss. Wir zeigen das im Projekt offen, statt es unter „statisch" zu verstecken.
Rechtsrahmen
DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten, § 25 TDDDG für den Zugriff auf die Endeinrichtung. Bei Verstößen gegen § 25 Abs. 1 Satz 1 TDDDG sieht § 28 TDDDG einen Bußgeldrahmen bis 300.000 Euro vor.
Kein Rechtsrat
Diese Seite ist eine technische Darstellung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder zu einer Kanzlei.
Was wir liefern
Umsetzung, Messung und Dokumentation. Also: welche Requests eine Seite auslöst, an wen, mit welchen Daten – und was es kostet, sie loszuwerden.
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Was wir konkret bauen.
Sechs Arbeitspakete. Einzeln buchbar für eine bestehende Seite, oder als Teil eines Neubaus – dann sind sie ab dem ersten Commit gesetzt statt nachträglich eingezogen.
Schriften selbst ausliefern
Die Schriftdateien liegen im Projekt und kommen von Ihrer Domain. Kein Request an ein fremdes CDN, keine IP-Übertragung an Dritte beim Seitenaufbau. Bei lizenzpflichtigen Schriften prüfen wir vorher, ob die Lizenz das Selbst-Hosten deckt – das ist häufiger ein Thema als gedacht.
Performance & AssetsConsent, das wirklich blockt
Drittanbieter-Skripte stehen nicht im Seitenkopf, sondern werden erst nach dokumentierter Einwilligung geladen. Die Kategorien und Texte kommen von Ihrem Datenschutzbeauftragten; wir bauen die technische Durchsetzung und weisen im Test nach, dass vor der Einwilligung nichts hinausgeht.
IntegrationenMessung, die zum Rechtsrahmen passt
Wir stellen die Optionen nebeneinander: einwilligungspflichtiges Analytics, selbst gehostete Auswertung, serverseitige Messung, reine Logfile-Auswertung. Jede Variante mit dem, was sie an Aussagekraft kostet und an Prüfaufwand bringt – und ohne die Behauptung, eine davon sei „einwilligungsfrei".
SEO AuditEmbeds erst auf Klick
Karten, Videos, Social-Walls und Terminbuchungen bekommen eine statische Vorschau, die von Ihrer eigenen Domain kommt. Die Verbindung zum Anbieter entsteht erst, wenn jemand aktiv klickt und der Einwilligung zugestimmt hat. Optisch ist der Unterschied klein, technisch ist er der ganze Punkt.
Embeds & DiensteHosting und Build-Kette
Wo läuft der Build, wo liegt das Repository, wo steht das CDN, wo das CMS, wer hat Zugriff auf die Logs? Wir legen die gesamte Kette offen und richten sie so ein, wie Ihr Rechtsrahmen es verlangt – bis hin zu einem Server bei einem Anbieter, den Sie selbst aussuchen.
Astro-HostingFormularwege dokumentiert
Vom Absenden bis zum Postfach: welche Felder, welcher Transportweg, welcher Empfänger, welche Aufbewahrungsfrist, welcher Löschzeitpunkt. Wir bauen den Weg so kurz wie möglich – idealerweise Ihre Domain, Ihr Postfach, Ihr CRM – und schreiben ihn auf, statt ihn zu vermuten.
CMS & DatenwegeLieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Nachweisen statt behaupten.
Der Unterschied zwischen einer Website, die datenschutzfreundlich gebaut ist, und einer, die es auch belegen kann, ist Dokumentation. Diese Zuarbeit liefern wir mit.
Artikel 30 DSGVO verlangt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Die Erleichterung für Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten hilft in der Praxis selten weiter, denn sie greift nur, wenn die Verarbeitung kein Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt, nur gelegentlich erfolgt und keine besonderen Datenkategorien betrifft. Eine Website, die dauerhaft läuft und Kontaktanfragen entgegennimmt, verarbeitet nicht gelegentlich. Die meisten unserer Kundinnen und Kunden führen deshalb ein Verzeichnis – und der Teil, der die Website betrifft, ist der Teil, den wir ausfüllen können.
Was wir dafür zusammenstellen, ist keine juristische Bewertung, sondern eine technische Bestandsaufnahme mit Belegen:
- Request-Inventar. Jede Domain, die eine Seite kontaktiert, getrennt nach „vor Einwilligung" und „nach Einwilligung", mit dem Auslöser und dem Zweck. Erstellt aus einem echten Seitenaufruf, nicht aus einer Liste installierter Werkzeuge.
- Empfängerliste. Welcher Dienstleister bekommt welche Daten, in welcher Rolle, auf welcher Grundlage – und ob dafür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO vorliegt. Wo einer fehlt, sagen wir es; abschließen müssen Sie ihn.
- Drittlandbezug. Wo die Kette einen Anbieter außerhalb der EU berührt, benennen wir ihn. Die DSGVO verbietet solche Übermittlungen nicht, sie verlangt für sie eine Grundlage nach Kapitel V – etwa einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln. Welche Grundlage Sie wählen, entscheiden Sie mit Ihrer rechtlichen Beratung.
- Speicherorte und Fristen. Formulareingänge, Logfiles, CMS-Inhalte, Backups, Build-Artefakte. Für jeden Ort ein Zweck und eine Frist – auch dann, wenn die Frist am Ende „bis auf Widerruf" lautet und das so begründet wird.
- Technische Maßnahmen. Transportverschlüsselung, Zugriffsrollen im Repository und im CMS, Zwei-Faktor-Pflicht, getrennte Umgebungen, Aufbewahrung der Deploy-Historie. Das ist die Zuarbeit für Ihre Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Ein Nebeneffekt der Bauweise: Weil bei Astro Inhalte und Konfiguration im Repository liegen und jede Änderung als Commit sichtbar ist, lässt sich für jeden eingebundenen Drittanbieter feststellen, wann er dazukam und wer ihn hinzugefügt hat. Das ist keine Rechtsposition, aber es ist die Antwort auf die unangenehmste Frage einer Prüfung: „Seit wann läuft das?"
Zur Einordnung des transatlantischen Themas, weil es in fast jedem Gespräch auftaucht: Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2023 einen Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework erlassen. Er trägt Übermittlungen an US-Unternehmen, die sich unter dem Rahmenwerk selbst zertifiziert haben und auf der Liste des US-Handelsministeriums stehen – für nicht zertifizierte Empfänger gilt er nicht. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss am 3. September 2025 abgewiesen; das dagegen eingelegte Rechtsmittel ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Der Beschluss gilt also, und ein Restrisiko bleibt benannt. Wie Sie damit umgehen, ist eine Risikoentscheidung Ihres Hauses – wir sorgen dafür, dass Sie sie überhaupt treffen können, weil die betroffenen Dienste benannt und im Zweifel austauschbar eingebaut sind.
Artikel 30 DSGVO
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Wir liefern den Website-Teil als ausfüllbare Zuarbeit – Verarbeitungszwecke, Empfänger, Speicherorte, Fristen.
Artikel 28 DSGVO
Auftragsverarbeitung. Für Hosting, CDN, CMS, Formulardienst und Analytics gehört je ein Vertrag dazu. Wir sagen, welche gebraucht werden.
Kapitel V DSGVO
Drittlandtransfer. Ein Serverstandort in der EU allein beantwortet die Frage nicht, wenn ein Zugriff aus einem Drittland technisch möglich ist.
Grenze
Wir stellen Fakten und Belege bereit. Die Bewertung und die Unterschrift bleiben bei Ihrer Datenschutzverantwortung.
Erst messen, dann diskutieren.
Schicken Sie uns die URL Ihrer Website. Sie bekommen eine Liste aller Domains, die beim ersten Aufruf kontaktiert werden – vor jedem Klick auf den Cookie-Dialog. Danach lässt sich sachlich über Aufwand reden, statt über Gefühle.
So läuft ein Datenschutz-Projekt bei uns.
Derselbe Ablauf, ob als Neubau oder als Nachrüstung. Nach Schritt zwei wissen Sie, was zu tun ist – auch wenn Sie es dann selbst machen.
Bestandsaufnahme
Wir laden Ihre Seite im frischen Browserprofil und protokollieren jeden ausgehenden Request, jeden gesetzten Cookie, jeden Eintrag im lokalen Speicher – einmal ohne Einwilligung, einmal nach Zustimmung, einmal nach Ablehnung. Das Ergebnis ist eine Tabelle, keine Meinung. Dauer: wenige Tage.
Abgleich mit Ihrem Rechtsrahmen
Die Tabelle geht an Ihren Datenschutzbeauftragten oder Ihre Kanzlei. Dort wird entschieden, was einwilligungspflichtig ist, was wegfällt und was bleibt. Wir liefern zu jeder Position die technische Alternative und ihren Preis, damit die Entscheidung nicht im Luftleeren getroffen wird.
Architektur festlegen
Welche Routen bleiben statisch, welche brauchen serverseitiges Rendering, wo läuft der Build, wo liegen Repository und CMS, wer hat Zugriff. Das bestimmt später Betriebskosten und Prüfaufwand gleichermaßen – deshalb steht es am Anfang und nicht im Deployment-Ticket.
Umsetzung
Schriften ins Projekt, Embeds auf Klick-Vorschau, Consent-Durchsetzung vor dem ersten Request, Formularweg aufgeräumt, Analytics nach Entscheidung aus Schritt zwei. Alles im Repository, alles als nachvollziehbarer Commit, alles vor dem Livegang in einer Vorschauumgebung prüfbar.
Nachweis erstellen
Zweite Messung nach der Umsetzung, gegen die erste gehalten. Daraus entsteht die Zuarbeit für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Liste der Verträge, die Sie schließen müssen. Was offen bleibt, steht als offener Punkt drin – nicht als erledigt.
Betrieb
Drittanbieter kommen zurück. Ein Kampagnenskript, ein neues Tool, ein Plugin im CMS. Wir richten eine wiederkehrende Prüfung ein und melden, wenn eine neue Domain in der Auslieferung auftaucht. Das ist Teil unserer Wartung oder ein Termin pro Quartal.
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
Wie lange das dauert – und was den Preis bewegt.
Als Rahmen: Die Bestandsaufnahme mit Bericht braucht ein bis zwei Wochen. Eine bestehende Website datenschutzseitig nachzurüsten – Schriften, Embeds, Consent-Durchsetzung, Formularweg – liegt bei zwei bis fünf Wochen. Ein Neubau mit Astro, bei dem all das von Anfang an eingeplant ist, liegt bei vier bis zehn Wochen. Diese Spannen sind Erfahrungswerte für den Umsetzungsaufwand, keine Zusage; welche Zahl aus der Spanne gilt, entscheiden diese sechs Variablen. Preise nennen wir erst nach dem Erstgespräch, dafür dann als nachvollziehbare Schätzung mit offengelegten Annahmen.
- Anzahl der Drittanbieter – Drei Einbindungen sind ein Nachmittag. Zwanzig gewachsene Einbindungen sind ein Projekt – vor allem, weil zu jeder die Frage gehört, wer sie fachlich braucht und wer sie ersetzen darf. Der technische Teil ist selten der teure.
- Abstimmungsschleifen – Wenn Datenschutzbeauftragter, Kanzlei, Marketing und Betriebsrat mitentscheiden, bestimmen deren Termine die Laufzeit, nicht unsere. Wir planen das offen ein, statt hinterher darüber zu klagen.
- Zustand des Bestands – Eine gepflegte Seite mit sauberem Repository ist schnell. Eine über Jahre gewachsene Installation mit Tag Manager, drei Redakteuren und niemandem, der noch weiß, warum ein Skript dort steht, braucht zuerst Archäologie.
- Formular- und Systemanbindungen – Ein Kontaktformular ins eigene Postfach ist trivial. Anbindungen an CRM, Newsletter, Bewerbermanagement oder Terminbuchung brauchen je eine eigene Betrachtung, oft einen eigenen Vertrag und manchmal einen anderen Anbieter.
- Mehrsprachigkeit und Rechtsräume – Mehrere Sprachversionen bedeuten mehrere Einwilligungstexte, mehrere Datenschutzerklärungen und mitunter mehrere Aufsichtsbehörden. Der technische Mehraufwand ist überschaubar, der redaktionelle nicht.
- Grad der Nachweisführung – Eine funktionierende Umsetzung ist das eine. Eine Umsetzung mit dokumentiertem Vorher-Nachher-Vergleich, Empfängerliste und ausgefüllter Zuarbeit für Artikel 30 ist mehr Arbeit – und der Grund, warum manche Kunden genau uns anrufen.
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Website per Chat pflegen – und was das für den Datenschutz bedeutet.
Wir bauen nicht nur mit Astro, sondern setzen einen modernen KI-Stack darauf. Konkret: Sie ändern Ihre Website im Chat – etwa über einen Telegram-Bot. Text korrigieren, Beitrag anlegen, Bild tauschen, Preis aktualisieren. Als Nachricht, nicht als CMS-Sitzung. Das ist relevant für diese Seite, weil es die Zahl der Menschen mit Vollzugriff auf ein Redaktionssystem klein hält – und weil es eine eigene Verarbeitung ist, die in Ihr Verzeichnis gehört.
- Warum das technisch zu Astro passt – Astro-Inhalte liegen in einem typisierten, schema-validierten Content-Modell: Content Collections mit einem Zod-Schema, das definiert, welche Felder es gibt und was gültig ist. Ein Agent kann strukturiert hineinschreiben, weil das Schema die Leitplanke ist. Alternativ liegen die Inhalte in einem Headless CMS mit API – ebenfalls maschinell adressierbar.
- Fehler scheitern im Build, nicht live – Ein Eingriff, der das Schema verletzt, lässt den Build fehlschlagen. Die Live-Seite bleibt dabei die, die vorher da war. Für den Datenschutz heißt das vor allem: Es gibt keinen Zustand, in dem eine halbfertige Änderung online steht und niemand merkt es.
- Jede Änderung ist ein Commit – Wer hat wann was geändert – die Frage beantwortet die Versionshistorie, nicht ein Gedächtnis. Änderungen sind reviewbar und rücknehmbar. Das ist gleichzeitig der Grund, warum sich für jede eingebundene Drittanbieter-Domain der Zeitpunkt der Einbindung feststellen lässt.
- Für Konzern und Einzelunternehmen gleichermaßen – Ein Redaktionsteam mit Freigabestufen kann das nutzen, und eine Handwerksmeisterin, die nie ein CMS öffnen wird, ebenfalls. Wer eine Sprachnachricht schicken kann, kann seine Website pflegen. Dass wir Chat-Agenten im Tagesgeschäft betreiben, belegt unser eigener WhatsApp-KI-Agent.
- Grenze: der Messenger ist selbst eine Verarbeitung – Der Chatweg läuft über einen Messenger und ein Sprachmodell. Beides sind Empfänger, beides gehört in die Bestandsaufnahme, und beides kann je nach Anbieter einen Drittlandbezug haben. Wir bauen das offen ein und legen die Kette dar – wenn Ihr Rechtsrahmen den Weg nicht trägt, bleibt es bei CMS oder Repository. Redaktionsinhalte sind ohnehin selten personenbezogen; Freitextfelder in Kundenanfragen wären es sehr wohl, und die gehören nicht in einen Chatbot.
- Grenze: der Agent entscheidet nichts – Redaktionelle Verantwortung bleibt bei Ihnen – ein Agent schlägt vor und schreibt, er entscheidet nicht. Große Redaktionen mit mehrstufigen Freigaben brauchen weiterhin ein Redaktionssystem; der Chatweg ergänzt es. Strukturelle Änderungen wie neue Seitentypen, Layout oder Navigation bleiben Entwicklungsarbeit. Welche Felder und welche Freigabestufe der Agent bekommt, legen wir pro Projekt fest. Ausführlich: Website per Chat pflegen.
Beleg statt Behauptung
Wir betreiben selbst einen WhatsApp-KI-Agenten. Das ist unsere Referenz für diesen Baustein – eine öffentliche Astro-Kundenreferenz haben wir noch nicht, und wir erfinden auch keine.
Umfang wird definiert
Welche Collections, welche Felder, welche Freigabestufe: Das steht im Projekt fest, bevor der erste Bot antwortet.
Alternative bleibt offen
Wenn der Chatweg im Datenschutzgespräch durchfällt, ist das Projekt nicht kaputt. Dann pflegen Sie über Content Collections oder ein CMS weiter.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Wann wir die richtige Adresse sind – und wann nicht.
Wir sind Entwickler, keine Anwälte und keine externe Datenschutzbeauftragung. Diese beiden Spalten sind der Filter, den wir im Erstgespräch anlegen. Wenn die rechte gewinnt, sagen wir das und empfehlen weiter.
Rufen Sie uns an, wenn …
Es gibt eine Vorgabe – oder den Wunsch, eine zu bekommen – und jemand muss sie technisch umsetzen und belegen.
- Sie wissen wollen, was Ihre Seite tatsächlich lädt, bevor irgendjemand eine Bewertung abgibt.
- Ihr Datenschutzbeauftragter Anforderungen formuliert hat und niemand da ist, der sie in Code übersetzt und danach nachweist.
- Sie eine neue Website planen und die Datenschutzfragen lieber in der Architektur klären als drei Wochen vor dem Launch.
- Sie eine bestehende Seite nachrüsten wollen: Schriften, Embeds, Consent-Durchsetzung, Formularweg, Messung.
- Sie Hosting und Build-Kette selbst bestimmen wollen, inklusive der Frage, wer Zugriff auf Logs und Backups hat.
- Sie eine belastbare Zuarbeit für Artikel 30 brauchen, die auf Messwerten beruht und nicht auf einer Werkzeugliste.
Rufen Sie jemand anderen an, wenn …
Diese Dinge leisten wir nicht. Wir sagen es lieber jetzt als in der Rechnungsbesprechung.
- Sie eine rechtliche Bewertung oder eine Konformitätsbestätigung brauchen. Wir geben keine ab – das ist Sache Ihrer Kanzlei oder Ihres Datenschutzbeauftragten.
- Sie eine Datenschutzerklärung oder Einwilligungstexte geschrieben haben wollen. Wir setzen sie ein und verlinken sie korrekt, aber formuliert werden sie nicht von uns.
- Sie eine externe Datenschutzbeauftragung suchen oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt haben wollen.
- Sie eine Zertifizierung erwarten. Ein Prüfsiegel für „DSGVO-konform" gibt es in dieser Form nicht, und wir stellen keines aus.
- Das Ziel ist, Tracking beizubehalten und es nur unauffälliger zu machen. Dabei helfen wir nicht – nicht aus Haltung, sondern weil es Ihr Risiko vergrößert, nicht unseres.
- Ihr Vorhaben ist eine eingeloggte Anwendung mit Nutzerdaten. Dann ist eine Website die falsche Kategorie; sprechen Sie mit uns über individuelle Softwareentwicklung oder holen Sie unsere IT-Projektleitung dazu.
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
DSGVO und Website auf einen Blick.
Die kurze Fassung dieser Seite – für alle, die sie im Meeting zusammenfassen müssen. Die letzte Zeile ist unsere Meinung, keine Beschreibung.
| Frage | Kurze Antwort |
|---|---|
| Welche Regeln gelten? | Zwei Prüfungen. Die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. § 25 TDDDG – bis Mai 2024 TTDSG – für das Speichern von Informationen auf der Endeinrichtung und den Zugriff darauf. Für Verstöße gegen § 25 Abs. 1 Satz 1 sieht § 28 TDDDG bis zu 300.000 Euro Bußgeld vor. |
| Bringt statisches Rendering wirklich etwas? | Ja, aber begrenzt. Weniger Laufzeit-Aufrufe, kein Plugin-Code pro Aufruf, kein Erweiterungsmarktplatz in der Auslieferung. Die Standardfläche ist kleiner. Eine Rechtsposition ist es nicht. |
| Wo sitzen die echten Probleme? | Schriften vom fremden CDN, Karten, Videos, Analytics, Chat-Widgets, Tag Manager. Alles Entscheidungen im Projekt – und deshalb alles änderbar. |
| Wann muss Consent greifen? | Vor dem Speichern oder Auslesen von Informationen auf der Endeinrichtung. Die Aufsichtsbehörden verlangen in ihrer Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste (November 2024), dass die Ablehnung als gleichwertige Alternative klar erkennbar ist. |
| Muss in der EU gehostet werden? | Die DSGVO schreibt keinen EU-Serverstandort vor. Sie verlangt für Drittlandtransfers eine Grundlage nach Kapitel V. Umgekehrt macht ein EU-Rechenzentrum die Frage nicht gegenstandslos, wenn ein Zugriff aus einem Drittland möglich ist. |
| Was ändert cookielose oder serverseitige Messung? | Sie verschiebt die Frage, sie erledigt sie nicht. § 25 TDDDG knüpft am Zugriff auf die Endeinrichtung an; die DSGVO daran, ob die Daten Personenbezug haben. Beides muss einzeln geprüft werden – von Ihrer rechtlichen Beratung. |
| Was liefern wir zum Nachweis? | Request-Inventar vor und nach Einwilligung, Empfängerliste, Drittlandbezug, Speicherorte und Fristen, technische Maßnahmen – als Zuarbeit für Ihr Verzeichnis nach Artikel 30 DSGVO. |
| Wie lange dauert es? | Bestandsaufnahme 1–2 Wochen. Nachrüstung einer bestehenden Seite 2–5 Wochen. Neubau mit Astro: 4–10 Wochen. Bewegt wird die Spanne von der Zahl der Drittanbieter, den Systemanbindungen, der Mehrsprachigkeit und den Abstimmungsschleifen. |
| Unsere Einschätzung | Statische Auslieferung ist der beste Startpunkt, den wir kennen – und sie erledigt keinen einzigen der sechs Punkte, an denen es tatsächlich klemmt. Wer Datenschutz als Architekturfrage behandelt, hat am Ende weniger zu erklären, weniger Verträge zu schließen und eine kürzere Liste im Verzeichnis. Wer ihn als Bannerfrage behandelt, kauft ein Werkzeug und behält das Problem. Und wir bleiben dabei: Wir bauen und belegen, wir bewerten nicht. Wenn Ihnen jemand eine DSGVO-Garantie für eine Website verkauft, lesen Sie den Vertrag zweimal. |
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen zu DSGVO, TDDDG und Website.
Die Antworten hier sind technische Einordnungen aus der Projektpraxis und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ist Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Kanzlei zuständig.
Unser Datenschutzbeauftragter fragt bei jedem Werkzeug nach. Was können Sie ihm geben?
Eine Messung statt einer Behauptung. Wir laden Ihre Seite in einem frischen Browserprofil und protokollieren jeden ausgehenden Request, jeden Cookie und jeden Eintrag im lokalen Speicher – einmal ohne Einwilligung, einmal nach Zustimmung, einmal nach Ablehnung. Daraus entsteht eine Tabelle mit Domain, Auslöser, übertragenen Daten und Empfänger. Die meisten Datenschutzbeauftragten arbeiten damit sofort weiter, weil sie zum ersten Mal die tatsächliche Lage sehen und nicht die Liste installierter Plugins.
Wir haben schon ein Consent-Tool gekauft. Warum sagen Sie, dass es trotzdem nicht blockt?
Weil das Werkzeug und seine Einbindung zwei verschiedene Dinge sind. Viele Consent-Lösungen können blockieren, werden aber so eingebaut, dass die Drittanbieter-Skripte weiterhin fest im Seitenkopf stehen und beim Laden sofort starten. Der Dialog erscheint dann parallel oder danach. Das prüfen wir in fünf Minuten: Seite im privaten Fenster öffnen, nichts anklicken, Netzwerkliste ansehen. Steht dort eine fremde Domain, hat das Tool nicht gegriffen – unabhängig davon, was auf der Rechnung steht.
Uns wurde wegen Google Fonts eine Forderung angedroht. Ist das ein reales Risiko?
Es gab dazu eine bekannte Entscheidung: Das LG München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) bei dynamischer Einbindung ohne Einwilligung Unterlassung zugesprochen und 100 Euro Schadensersatz, weil die IP-Adresse an den Anbieter übertragen wurde. Das ist ein Landgerichtsurteil zu einem Einzelfall und keine höchstrichterliche Klärung. Wie Sie das Risiko einschätzen, entscheidet Ihre rechtliche Beratung. Technisch ist die Sache trivial: Schriftdateien ins Projekt legen, von der eigenen Domain ausliefern, fertig.
Wir wollen unser Analytics nicht verlieren. Geht das überhaupt noch?
Wir behaupten nicht, dass ein bestimmtes Werkzeug erlaubt oder verboten ist – das ist eine rechtliche Bewertung. Was wir tun: die Optionen nebeneinanderlegen. Einwilligungspflichtiges Analytics mit sauberer Blockade davor. Selbst gehostete Auswertung auf Ihrer Infrastruktur. Serverseitige Messung. Oder reine Logfile-Auswertung. Zu jeder Variante nennen wir, was sie an Aussagekraft kostet, welche Verträge sie erfordert und ob ein Drittlandbezug entsteht. Die Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, und wir bauen sie.
Heißt statische Website, dass wir kein Cookie-Banner brauchen?
Nein. Ob eine Einwilligung nötig ist, hängt nicht vom Rendering ab, sondern davon, ob auf der Endeinrichtung Informationen gespeichert oder ausgelesen werden – und wofür. Eine statisch ausgelieferte Seite ohne Drittanbieter, ohne Analytics und ohne Marketing-Cookies kommt in der Praxis häufig mit deutlich weniger aus als eine gewachsene Installation. Aber das ist eine Folge dessen, was eingebunden ist, nicht der Bauweise. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihre rechtliche Beratung nach der Bestandsaufnahme.
Unser Marketing braucht den Tag Manager. Können wir ihn behalten?
Technisch ja, und wir bauen ihn korrekt ein: geladen erst nach Einwilligung, mit sauber getrennten Kategorien. Was Sie dabei wissen sollten: Ein Tag Manager verlagert die Kontrolle darüber, welche Skripte laufen, aus dem Repository in eine Oberfläche, in die auch ohne Entwicklerbeteiligung publiziert wird. Ihre Datenschutzdokumentation veraltet dann still. Deshalb richten wir bei Tag-Manager-Projekten eine wiederkehrende Prüfung ein, die meldet, wenn eine neue Domain in der Auslieferung auftaucht.
Muss unsere Website zwingend in der EU gehostet werden?
Die DSGVO enthält kein Gebot, in der EU zu hosten. Sie verlangt für Übermittlungen in Drittländer eine Grundlage nach Kapitel V – etwa einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln. Umgekehrt beantwortet ein Rechenzentrum in Frankfurt die Frage nicht automatisch, wenn Support oder Konzernstrukturen einen Zugriff aus einem Drittland ermöglichen. Weil Astro unter der MIT-Lizenz steht und statisches HTML erzeugt, sind Sie bei der Wahl frei: Hosting lässt sich ohne Umbau verlegen.
Wir brauchen eine Karte und Videos. Fällt das jetzt weg?
Nein, es ändert sich nur der Ladezeitpunkt. Statt eines iframes, das beim Seitenaufbau sofort eine Verbindung zum Anbieter aufbaut, bekommen Sie eine Vorschau von Ihrer eigenen Domain – bei der Karte ein Standbild mit Adresse und Routenlink, beim Video ein Vorschaubild mit Abspielknopf. Erst der Klick und die Einwilligung lösen das Nachladen aus. Für Besucher ist der Unterschied ein Klick. Für Ihre Dokumentation ist er der Unterschied zwischen „lädt immer" und „lädt auf Wunsch".
Was passiert mit den Daten aus unserem Kontaktformular?
Das ist genau die Frage, die wir am Anfang stellen – und die überraschend oft niemand beantworten kann. Wir zeichnen den Weg auf: welche Felder erhoben werden, über welchen Transportweg sie gehen, wer sie empfängt, wo sie liegen, wer Zugriff hat und wann sie gelöscht werden. Dann kürzen wir den Weg, so weit es geht: Ihre Domain, Ihr Postfach, Ihr System. Jeder Zwischenhändler, der bleibt, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einen Eintrag in Ihrem Verzeichnis.
Wer haftet, wenn am Ende doch etwas falsch ist – wir oder Sie?
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist in aller Regel der Betreiber der Website, also Sie. Wir sind Dienstleister und haften für unsere Leistung – dafür, dass umgesetzt ist, was vereinbart wurde, und dass unsere Messung stimmt. Deshalb bekommen Sie von uns Belege statt Zusicherungen. Nebenbei: Das OLG Frankfurt am Main hat am 11. Dezember 2025 (Az. 6 U 81/23) entschieden, dass auch ein Drittanbieter selbst haften kann, wenn seine Technik ohne Einwilligung auf Endgeräte zugreift. Verantwortung kann also mehrfach bestehen – sie wandert nicht von Ihnen weg.
Wir sind 30 Leute. Brauchen wir wirklich ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Artikel 30 DSGVO kennt eine Erleichterung für Organisationen unter 250 Beschäftigten, aber sie greift nur, wenn die Verarbeitung kein Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt, nur gelegentlich erfolgt und keine besonderen Datenkategorien betrifft. Eine dauerhaft laufende Website mit Kontaktformular verarbeitet nicht gelegentlich. In der Praxis führen deshalb auch kleine Unternehmen ein Verzeichnis. Ob Sie eines brauchen, klärt Ihre rechtliche Beratung; den Website-Teil füllen wir aus.
Wir haben WordPress mit vierzig Plugins. Lohnt der Wechsel aus Datenschutzgründen?
Manchmal, aber selten allein deswegen. Der ehrliche Zwischenschritt ist billiger: aufräumen, was niemand braucht, Consent korrekt durchsetzen, Schriften und Embeds lokalisieren. Wenn danach immer noch ein halbes Dutzend Erweiterungen eigene Verbindungen aufbaut und niemand sagen kann, warum, wird ein Wechsel zur sinnvollen Option – dann verschwindet die ganze Plugin-Ebene mitsamt ihren Datenwegen. Ablauf, Risiken und die Fälle, in denen wir abraten, stehen unter WordPress zu Astro.
Sie schlagen Pflege per Chat vor. Ist das nicht selbst ein Datenschutzproblem?
Es ist zumindest eine eigene Verarbeitung, und wir behandeln sie auch so. Der Messenger und das Sprachmodell sind Empfänger und gehören in die Bestandsaufnahme; je nach Anbieter entsteht ein Drittlandbezug. Was dafür spricht: Redaktionsinhalte sind meist nicht personenbezogen, und der Kreis der Personen mit Vollzugriff auf ein Redaktionssystem bleibt klein. Was dagegen sprechen kann: Ihr Rechtsrahmen trägt den Weg nicht. Dann bleibt es bei Content Collections oder einem CMS, und das Projekt funktioniert genauso.
Wie lange dauert das, und was treibt den Preis?
Bestandsaufnahme mit Bericht: ein bis zwei Wochen. Nachrüstung einer bestehenden Seite: zwei bis fünf Wochen. Neubau mit Astro, bei dem alles von Anfang an eingeplant ist: vier bis zehn Wochen. Bewegt wird die Spanne von der Anzahl der Drittanbieter, den Systemanbindungen für Formulare, der Mehrsprachigkeit, dem Zustand des Bestands und der Zahl der Abstimmungsschleifen mit Kanzlei, Datenschutz und Marketing. Eine Zahl nennen wir nach dem Erstgespräch – dann aber mit den Annahmen, auf denen sie beruht.
Ist eine statische Website automatisch DSGVO-konform?
Nein. Statisches Rendering verringert die Zahl der Stellen, an denen zur Laufzeit etwas passieren kann, und entfernt den Plugin-Code aus der Auslieferung. Ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, entscheidet trotzdem allein das, was eingebunden ist – und wie.
Braucht jede Website ein Cookie-Banner?
Nicht jede. § 25 Abs. 1 TDDDG verlangt eine Einwilligung für das Speichern von Informationen auf der Endeinrichtung und den Zugriff darauf; Absatz 2 enthält eng gefasste Ausnahmen. Ob Ihr Fall darunterfällt, ist eine rechtliche Bewertung und keine Frage des Frameworks.
Was ist der Unterschied zwischen DSGVO und TDDDG?
Die DSGVO regelt europaweit die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das TDDDG – bis Mai 2024 TTDSG – ist deutsches Recht und regelt in § 25 den Schutz der Endeinrichtung: Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät, unabhängig davon, wo die Daten danach hinlaufen.
Sind selbst gehostete Schriften datenschutzrechtlich unproblematisch?
Sie vermeiden jedenfalls den Punkt, um den es in den bekannten Fällen ging: Es geht kein Request und damit keine IP-Adresse an einen fremden Anbieter. Ob damit alles beantwortet ist, bewertet Ihre rechtliche Beratung. Prüfen Sie zusätzlich die Schriftlizenz – nicht jede erlaubt das Selbst-Hosten.
Gilt der EU-US-Angemessenheitsbeschluss noch?
Ja. Die EU-Kommission hat ihn am 10. Juli 2023 erlassen, das Gericht der Europäischen Union hat eine Nichtigkeitsklage am 3. September 2025 abgewiesen, das Rechtsmittel dagegen ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Er trägt nur Übermittlungen an US-Unternehmen, die sich selbst zertifiziert haben.
Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Die nach Artikel 30 DSGVO geforderte Übersicht darüber, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten, wer sie empfängt, wo sie liegen und wann sie gelöscht werden. Für den Website-Teil liefern wir die Zuarbeit auf Basis gemessener Requests.
Ersetzt ein Consent-Banner die Datenschutzerklärung?
Nein, das sind zwei verschiedene Pflichten. Das Banner holt die Einwilligung für den Zugriff auf die Endeinrichtung ein; die Datenschutzerklärung erfüllt die Informationspflichten der DSGVO. Wir binden beides technisch korrekt ein – geschrieben werden die Texte von Ihrer rechtlichen Beratung.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Passende Seiten im Astro-Cluster.
Die Themen, die in Datenschutzgesprächen regelmäßig als Nächstes aufkommen:
Wissen Sie, was Ihre Startseite lädt?
Wir schicken Ihnen die Liste der Domains, die beim ersten Aufruf kontaktiert werden – vor jedem Klick auf den Cookie-Dialog. Danach reden wir über Aufwand, nicht über Vermutungen. In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Datenschutz-Check anfragen.
URL, kurzer Anlass und – falls vorhanden – die offenen Punkte Ihres Datenschutzbeauftragten. Sie bekommen eine Ersteinschätzung mit Messung statt einer Meinung.
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Remote & vor Ort – DACH-weit tätig (DE, AT, CH), internationale Projekterfahrung inklusive.
Verwandte Leistungen.
Astro Hosting
Wo Build, Repository, CDN und CMS liegen – und wer Zugriff auf Logs und Backups hat.
Mehr erfahrenAstro Integrationen
Analytics, Formulare, Karten, CRM: wie Dienste angebunden werden, ohne dass sie ungefragt laden.
Mehr erfahrenIT-Projektleitung
Wenn Datenschutz, Fachbereich und Dienstleister koordiniert werden müssen, statt sich gegenseitig zu blockieren.
Mehr erfahren








