Barrierefreie Website: im Code gelöst, nicht im Overlay.
Eine barrierefreie Website entsteht aus Auszeichnung, Reihenfolge, Kontrast und Fokus, also im Markup und im Design. Wir starten mit einem Accessibility-Audit und arbeiten die Befunde mit Ihnen ab.
Audit als Einstieg
Der erste Schritt ist eine priorisierte Befundliste mit Ort, Auswirkung und Aufwand.
Semantik vor Werkzeug
Die tragende Schicht ist gewöhnliches HTML. Kein Framework und kein Skript ersetzt sie.
Keine Rechtsberatung
Wir nennen Fundstellen und Fassungsstände. Die Bewertung Ihres Angebots macht Ihre Rechtsberatung.
Sehen Sie, was wir bauen.
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Woran eine barrierefreie Website tatsächlich hängt.
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Semantik trägt den größten Teil
Ein Button ist ein button, ein Link hat ein Ziel, eine Tabelle hat Kopfzellen. Damit kommt die Tastaturbedienung von selbst.
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Darauf bauen die übrigen Bausteine auf: sichtbarer Fokus, der beim Öffnen eines Dialogs hinein und beim Schließen zurück wandert; ausreichender Kontrast für Text und Bedienelemente; dauerhaft sichtbare, verknüpfte Beschriftungen; Fehlermeldungen im Text; Alternativtexte für Bilder mit Bedeutung; und Bewegung, die sich abschalten lässt.
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Ein Overlay erfindet keine Struktur
Ist ein Bedienelement kein Button, wird es durch ein nachgeladenes Widget keiner. Wir bauen so etwas nicht ein.
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Overlays stellen Schriftgrößen und Farben um und erzeugen ein Gefühl von Erledigung. Fehlt einem Formularfeld die verknüpfte Beschriftung, bekommt es auch mit Skript keine. Der Preis für ein solches Abonnement ist im Audit besser angelegt. Auch Server-Rendering hilft nur der Struktur: Astro liefert statisches HTML aus, bevor ein Skript läuft, Konformität folgt daraus nicht.
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Das BFSG erfasst nicht jede Website
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es benennt bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen.
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§ 2 Nummer 26 BFSG beschreibt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr als digitale Dienste, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt in ihren FAQ, dass eine reine Präsentations-Website dieses Merkmal wohl nicht erfüllt. § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen.
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Automatische Tests finden nur einen Teil
Das W3C schreibt es selbst: Werkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sie können nur dabei helfen.
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Deshalb prüfen wir dreischichtig. Automatisiert über die vereinbarten Seiten, für die offensichtlichen Muster. Manuell: Bedienung nur mit der Tastatur, Kontrastmessung, Zoom bis 400 Prozent, Überschriftenstruktur, Formulare mit echten Fehleingaben. Und mit Hilfsmitteln, also Screenreader-Durchläufe der Strecken, an denen Ihr Geschäft hängt. Ein Lighthouse-Wert von 100 sagt darüber nichts.
Erst wissen, wo Sie stehen.
Schicken Sie uns die URL und zwei Sätze zu Ihrem Angebot. Sie bekommen eine Einschätzung zu Prüfumfang und wahrscheinlichen Befunden.
BFSG und WCAG auf einen Blick.
| Thema | Kurzfassung | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und BFSGV, anwendbar seit dem 28. Juni 2025, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. | Öffentliche Stellen richten sich nach Behindertengleichstellungsgesetz und BITV 2.0. |
| Wer erfasst ist | Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 2 Nummer 26. | Shop, Buchung oder Anmeldung ja; die reine Informationsseite nach der FAQ der Bundesfachstelle eher nicht. |
| Ausnahme Kleinstunternehmen | § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen: unter zehn Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Umsatz. | Für Produkte gilt die Ausnahme nicht, und die Schwelle ist eine Momentaufnahme. |
| Technischer Maßstab | Das Gesetz nennt keine Norm. Einschlägig ist EN 301 549, deren Web-Kapitel auf den WCAG aufsetzen. | Welche Normfassung zum Projektzeitpunkt im Amtsblatt zitiert ist. Wir prüfen das je Projekt neu. |
| Aufsicht | Die Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg. § 37 BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor. | Ob Ihr Angebot in den Anwendungsbereich fällt. Diese Bewertung macht Ihre Rechtsberatung. |
So läuft ein Accessibility-Audit ab.
Ersteinschätzung
Sie beschreiben Angebot, Zielgruppe und Seitenumfang. Wir sagen, welcher Prüfumfang sinnvoll ist.
Prüfumfang festlegen
Geprüft wird jeder Seitentyp und jede Strecke: Formular, Anmeldung, Bestellung, Suche, Fehlerseite.
Prüfen in drei Schichten
Automatisiert, manuell mit Tastatur und Kontrastmessung, dann mit Hilfsmitteln.
Befundbericht mit Priorität
Ort, Auswirkung, betroffenes Erfolgskriterium, Lösungsvorschlag, Aufwandsklasse. Sortiert nach Wirkung.
Umsetzung und Nachprüfung
Wir arbeiten die Befunde ab und prüfen denselben Umfang erneut, damit der Fortschritt belegbar ist.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website.
Sind wir mit einer reinen Unternehmenswebsite vom BFSG betroffen?
Das BFSG erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Dienste auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hält eine reine Präsentations-Website dafür wohl nicht für ausreichend. Sobald Sie online verkaufen oder Termine buchen lassen, sieht es anders aus.
Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme für uns?
Möglicherweise. § 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Lassen Sie das rechtlich bestätigen.
Reicht ein Accessibility-Overlay als BFSG Website-Lösung?
Nein. Ein Overlay greift nachträglich in eine fertige Seite ein und kann fehlende Semantik nicht erfinden. Ist ein Bedienelement kein Button, wird es keiner. Fehlt einem Formularfeld die verknüpfte Beschriftung, bekommt es keine.
Was kostet es, Barrierefreiheit für eine Website erstellen zu lassen?
Für einen definierten Umfang an Seitentypen rechnen wir mit ein bis zwei Wochen für das Audit, zwei bis acht Wochen für die Umsetzung und einigen Tagen für die Nachprüfung. Den Preis nennen wir nach dem Erstgespräch, siehe Astro-Kosten.
Welche WCAG-Stufe ist in der Praxis gemeint?
In regulatorischen Zusammenhängen ist üblicherweise Stufe AA der Bezugspunkt; Stufe AAA gilt als nicht für jede Website vollständig erreichbar. Die im EU-Amtsblatt zitierte Fassung EN 301 549 V3.2.1 bezieht sich auf WCAG 2.1 Stufe AA.
Kann eine KI unsere Website barrierefrei machen?
Sie kann Alternativtexte vorschlagen und den Rückstand verkleinern. Bedeutung, Kontrast und Bedienlogik bleiben menschliche Entscheidungen. Wirksamer ist ein Inhaltsmodell, das den Alternativtext zum Pflichtfeld macht, egal ob über CMS, Chat-Agent oder Webflow.
Alles zu Astro im Überblick.
Leistungen, Migrationen, Vergleiche und Grundlagen:
Zuerst wissen, dann umbauen.
Schicken Sie uns die URL und zwei Sätze zu Ihrem Angebot. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.
Accessibility-Audit anfragen.
Beschreiben Sie kurz, welche Seite geprüft werden soll und ob es einen Stichtag gibt.
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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