Barrierefreie Website: im Code gelöst, nicht im Overlay.
Eine barrierefreie Website entsteht aus Auszeichnung, Reihenfolge, Kontrast und Fokus – im Markup und Design, nicht als Zukauf am Ende. Wir bieten das Accessibility-Audit als Einstieg an und arbeiten die Befunde mit Ihnen ab.
Audit als Einstieg
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme, kein Umbau. Sie bekommen eine priorisierte Befundliste mit Ort, Auswirkung und Aufwand – und können danach entscheiden, wer sie abarbeitet.
Semantik vor Werkzeug
Die tragende Schicht ist gewöhnliches HTML: richtige Elemente, sinnvolle Reihenfolge, beschriftete Formularfelder. Kein Framework und kein Skript ersetzt das.
Keine Rechtsberatung
Wir nennen Fundstellen und Fassungsstände und verlinken die Quellen. Ob und wie weit Ihr Angebot erfasst ist, bestätigt Ihre Rechtsabteilung oder Ihre Anwältin – nicht eine Agenturseite.
Sehen Sie selbst, was wir bauen.
Echte Screenshots statt Versprechen: Mini Marvin ist unsere eigene Progressive Web App – von uns konzipiert, entwickelt und live im Browser betrieben. Mit derselben Sorgfalt setzen wir Ihr Web-Projekt um.
Babynamen swipen statt scrollen
Mini Marvin ist unsere Progressive Web App zur Namenssuche: durch über 10.000 Vornamen swipen – direkt im Browser, ohne App-Store.


Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Barrierefreie Website: das Wichtigste in sieben Punkten.
Barrierefreiheit ist Architektur, nicht Kosmetik.
- Semantisches HTML
- Tastaturbedienbarkeit
- Sichtbarer Fokus
- Ausreichender Kontrast
- Beschriftete Formulare und verständliche Fehlermeldungen tragen den Großteil des Ergebnisses
Server-gerendert hilft, garantiert aber nichts.
- Wenig Client-JavaScript entfernt eine ganze Klasse von Hindernissen – Fokusverlust bei Navigation, verzögert eingefügte Inhalte, Bedienbarkeit ohne Skript.
- Barrierefrei wird eine Seite dadurch nicht automatisch.
Der Einstieg ist ein Audit.
- Bestandsaufnahme über einen definierten Seitenumfang, automatisiert plus manuell plus Test mit Hilfsmitteln, danach eine priorisierte Befundliste.
- Erst dann wird umgebaut.
Automatische Tests finden nur einen Teil.
- Das W3C schreibt es selbst: Werkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sie können nur dabei helfen.
- Menschliches Urteil ist Pflicht, kein Zusatz.
Rechtlicher Rahmen
- In Deutschland gilt seit dem 28.
- Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882.
- Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, nicht pauschal jede Website.
- Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.
Overlays lösen das Problem nicht.
- Ein nachgeladenes Widget kann fehlende Struktur nicht erfinden.
- Wo die Auszeichnung fehlt, fehlt sie auch mit Skript – nur eben mit Zusatzgewicht.
Was wir bauen
- Barrierefreie Websites mit Astro – neu oder als Migration.
- Wo wir es nicht können, sagen wir es: Prüfberichte mit Rechtsverbindlichkeit stellen wir nicht aus.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Woran es in echten Projekten scheitert.
Nicht an bösem Willen. Fast immer an sechs Mustern, die wir in fast jedem Audit wiederfinden – unabhängig davon, wie teuer die Seite war.
Das Overlay-Versprechen
Jemand hat ein Skript eingebaut, das ein Symbol unten rechts anzeigt und Kontrast- und Schriftgrößenregler öffnet. Die Startseite fühlt sich dadurch modern an. Der Bestellprozess ist mit der Tastatur weiterhin nicht abschließbar, weil das Overlay an den echten Feldern nichts ändert.
Der Werkzeug-Trugschluss
Der Audit-Bericht des Dienstleisters ist grün, weil er nur automatisiert geprüft wurde. Nicht geprüft wurde, ob die Reihenfolge Sinn ergibt, ob die Beschriftungen zu den Feldern passen und ob eine Nutzerin mit Screenreader die Seite überhaupt versteht.
Der unsichtbare Fokus
Irgendwann hat jemand die Fokusumrandung entfernt, weil sie im Design störte. Seitdem bedient die Tastatur die Seite blind: Man drückt Tab und weiß nicht, wo man ist. Das ist eine Zeile CSS – und einer der häufigsten Befunde überhaupt.
Die Formularfalle
Die Felder sind hübsch, aber nur mit Platzhaltertext beschriftet. Beim Tippen verschwindet die Beschriftung. Nach dem Absenden erscheint oben ein roter Kasten, den niemand mitbekommt, weil der Fokus im Feld stehen bleibt und nichts angekündigt wird.
Die Marke gegen den Kontrast
Das Corporate Design arbeitet mit hellem Grau auf Weiß, weil das im Pitch elegant aussah. Auf einem Laptop bei Sonnenlicht ist der Text kaum lesbar – und die Kontrastprüfung meldet es zu Recht. Der Konflikt ist real und muss im Design gelöst werden, nicht im Code versteckt.
Die Bilderflut ohne Alternativtext
Fünf Jahre Redaktionsarbeit, mehrere tausend Bilder, ein Feld für den Alternativtext, das nie Pflicht war. Nachträglich lässt sich das nur mit einer klaren Reihenfolge lösen: erst die Bilder mit Bedeutung, dann der Rest – und ein Inhaltsmodell, das den Fehler künftig verhindert.
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
Was das Gesetz verlangt – und was wir dazu ausdrücklich nicht sagen.
Dieser Abschnitt gibt den Stand der von uns geprüften Quellen wieder, mit Fundstelle. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Angebots.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um, den European Accessibility Act. Das Gesetz benennt in § 1 bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen – darunter „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Was damit gemeint ist, steht in § 2 Nummer 26 BFSG: digitale Dienste, die über Webseiten oder über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Drei Punkte, die in Gesprächen regelmäßig durcheinandergeraten:
Nicht jede Website ist automatisch erfasst
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt in ihren FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr, dass eine reine Präsentations-Website, die ausschließlich informiert oder für Produkte und Leistungen wirbt, nicht unter diese Definition fallen dürfte – es fehle das Merkmal der individuellen Anfrage. Ein Online-Shop oder eine Online-Terminbuchung ist etwas anderes: In den Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden der einfache Online-Verkauf von Produkten und die Online-Terminbuchung ausdrücklich als Beispiele genannt. Wo genau die Grenze in Ihrem Fall verläuft, ist eine juristische Bewertung. Die gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Die Definition stellt auf Verbraucher ab
Maßgeblich ist der Abschluss eines Verbrauchervertrags. Reine B2B-Angebote sind damit nach dem Wortlaut anders zu beurteilen als Angebote an Endkundinnen und Endkunden. Auch hier gilt: Wortlaut lesen ist nicht dasselbe wie rechtlich einordnen.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
§ 3 Absatz 3 BFSG lautet: „Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.“ Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 BFSG ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Zwei Dinge dazu, die oft untergehen: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte – wer unter das Gesetz fallende Produkte in Verkehr bringt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße in der Pflicht. Und die Schwelle ist eine Momentaufnahme: Wer wächst, wächst irgendwann hinein.
Wie „barrierefrei“ technisch aussieht, steht nicht im Gesetz
§ 3 Absatz 2 BFSG ermächtigt zu einer Rechtsverordnung – das ist die BFSGV, die in § 19 zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr regelt. § 4 BFSG knüpft eine Vermutungswirkung an harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind. Eine konkrete Norm nennt das Gesetz nicht. In der Praxis ist die einschlägige europäische Norm EN 301 549; deren Web-Kapitel setzen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C auf. Die im Amtsblatt zitierte Fassung EN 301 549 V3.2.1 (März 2021) bezieht sich auf WCAG 2.1 Stufe AA. Eine Nachfolgeversion, die WCAG 2.2 aufgreift, befindet sich in der europäischen Normung. Welche Fassung zum Zeitpunkt Ihres Projekts maßgeblich ist, prüfen wir aktuell und schreiben den Stand in den Befund – wir raten davon ab, sich hier auf eine Jahreszahl von einer Agenturseite zu verlassen.
Informationspflicht, Aufsicht und Sanktionen
§ 14 BFSG verlangt von Dienstleistungserbringern, die gesetzlich vorgesehenen Informationen zur Barrierefreiheit zu erstellen, öffentlich in barrierefreier Form zugänglich zu machen und so lange vorzuhalten, wie die Dienstleistung angeboten wird. Die Aufsicht führt eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Verbraucherinnen und Verbraucher können nach § 32 BFSG einen Antrag bei der Marktüberwachung stellen oder anerkannte Verbände damit beauftragen; nach § 34 BFSG steht zusätzlich der Weg zur Schlichtungsstelle BGG offen. § 37 BFSG sieht Bußgelder vor: bis zu 100.000 Euro für die schwerwiegenden Verstöße, bis zu 10.000 Euro für die übrigen. § 38 BFSG enthält Übergangsregelungen, unter anderem bis zum 27. Juni 2030 für Dienstleistungen, die mit vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzten Produkten erbracht werden.
Öffentliche Stellen sind ein anderes Regime
Wenn Sie eine Behörde, eine Hochschule oder eine öffentliche Einrichtung sind, ist nicht das BFSG Ihr Ausgangspunkt, sondern das Behindertengleichstellungsgesetz mit der BITV 2.0 beziehungsweise das entsprechende Landesrecht – die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Die technischen Anforderungen laufen über dieselbe Norm zusammen, die Pflichten und Fristen sind andere.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite
Das ist keine Rechtsberatung. Ob, ab wann und in welchem Umfang Ihr Angebot erfasst ist, hängt an Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Unternehmensgröße und den konkreten Funktionen Ihrer Seite. Lassen Sie das von Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Anwältin bestätigen, bevor Sie ein Budget begründen. Wir liefern die technische Seite und dokumentieren nachvollziehbar, was geprüft wurde, mit welcher Methode und mit welchem Ergebnis. Diese Dokumentation ist eine gute Grundlage für eine rechtliche Bewertung – sie ist keine.
Fundstellen
BFSG und BFSGV im Volltext auf gesetze-im-internet.de, die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex und die WCAG beim W3C. Wir nennen im Befund immer die Fassung, die wir geprüft haben, samt Datum.
Was wir nicht ausstellen
Keine Konformitätsbescheinigung mit Rechtswirkung, kein Testat, keine Zusicherung, dass eine Behörde oder ein Gericht unsere Einschätzung teilt. Wir liefern Befund, Methode und Umsetzung.
Wenn Datenschutz mitläuft
Barrierefreiheit und Datenschutz treffen sich beim Cookie-Banner: Ein Consent-Dialog, der die Tastatur einsperrt, ist beides nicht. Wir sehen uns das zusammen an – siehe DSGVO-konforme Website.
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Warum Barrierefreiheit auf einer server-gerenderten Website leichter fällt.
Astro rendert auf dem Server und liefert standardmäßig statisches HTML aus; Client-JavaScript kommt nur dort dazu, wo eine Komponente es anfordert. Das löst kein einziges Erfolgskriterium von allein – aber es räumt eine ganze Klasse von Hindernissen weg, bevor sie entsteht.
- Der Inhalt ist schon da – Wenn die Seite als fertiges HTML ankommt, steht die Struktur, bevor irgendein Skript läuft: Überschriften, Landmarken, Listen, Links. Screenreader, Tastatur und Browser-Bordmittel arbeiten mit dem, was ausgeliefert wurde – nicht mit dem, was ein Skript vielleicht später nachträgt.
- Navigation ohne Fokusfalle – Ein normaler Seitenwechsel setzt den Fokus zurück, kündigt die neue Seite an und aktualisiert den Titel – das macht der Browser. In Astro ist eine Seitennavigation standardmäßig genau das. Clientseitiges Routing ist ein bewusstes Opt-in, kein Grundzustand, und wenn wir es aktivieren, kümmern wir uns explizit um Fokus und Ankündigung.
- Weniger Zustand, weniger Fehlerquellen – Jede interaktive Insel bekommt eine eigene Ladepriorität. Was nicht hydratisiert, kann auch keinen Fokus stehlen, keine Reihenfolge umsortieren und keine Ankündigung verschlucken. Die Prüffläche wird kleiner statt größer.
- Warum eine stark clientseitig gerenderte SPA es schwerer macht – Nicht weil Single-Page-Apps grundsätzlich unzugänglich wären – gute sind es nicht. Sondern weil man dort mehrere Dinge selbst bauen muss, die der Browser sonst mitbringt: Fokusverwaltung beim Routenwechsel, Ankündigung von Seitenwechseln, sinnvolles Verhalten von Zurück und Vorwärts, Bedienbarkeit bevor das Bundle geladen ist, und ein Umgang mit Inhalten, die erst nach dem ersten Rendern erscheinen. Jede dieser Aufgaben ist lösbar. Jede kostet Arbeit und muss geprüft werden. Details in Astro vs. Next.js.
- Bilder mit erzwungenem Alternativtext – Die eingebaute Bildkomponente von Astro setzt Ladeverhalten und Maße und leitet die Abmessungen ab, was Layoutsprünge vermeidet. Wichtiger für die Barrierefreiheit: Wir modellieren den Alternativtext als Pflichtfeld im Inhaltsmodell, damit ein fehlender Alternativtext im Build auffällt und nicht erst im Audit.
- Ehrlich: Kein Framework macht eine Website barrierefrei – Astro nimmt Hindernisse weg, es liefert keine Konformität. Kontrast bleibt eine Designentscheidung. Beschriftungen bleiben Textarbeit. Bedienlogik bleibt Handwerk. Wer das Gegenteil verspricht, verkauft ein Werkzeug als Ergebnis.
Grundlage
Astro in der aktuellen Astro-7-Linie, Open Source unter MIT-Lizenz. Server-First, statisches HTML als Standard-Auslieferung, Interaktivität komponentenweise.
Auch für Bestandsseiten
Wir arbeiten Befunde auch in Projekten ab, die wir nicht gebaut haben – WordPress, Webflow, ein bestehendes Astro- oder Next.js-Projekt. Der Audit-Teil ist technologieunabhängig.
Messen statt behaupten
Ladezeit und Barrierefreiheit hängen zusammen, wo Skriptgewicht die Bedienbarkeit verzögert. Wir messen im Projekt – siehe Astro Performance-Optimierung.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Die acht Bausteine, an denen fast alles hängt.
Keine vollständige Kriterienliste – die steht in den WCAG. Das sind die Stellen, an denen wir in Audits die meisten und die schwersten Befunde finden.
Semantisches HTML
Das Fundament. Ein Button ist ein button, ein Link ist ein a mit Ziel, eine Liste ist eine Liste, eine Tabelle hat Kopfzellen mit scope. Wer das richtig macht, bekommt Tastaturbedienung, Rollen und Zustände geschenkt. Wer div-Elemente mit Klickhandlern baut, muss alles davon nachbauen – und vergisst regelmäßig die Hälfte.
Tastaturbedienbarkeit
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar und auslösbar sein: Navigation, Menüs, Dialoge, Karussells, Filter, Bestellstrecke. Dazu gehört ein Sprunglink zum Inhalt, eine sinnvolle Tabulator-Reihenfolge und die Regel, dass man aus jeder Komponente auch wieder herauskommt.
Fokusverwaltung
Der Fokus muss sichtbar sein – deutlich, nicht dezent – und er muss an der richtigen Stelle landen: beim Öffnen eines Dialogs hinein, beim Schließen zurück auf das auslösende Element, bei clientseitiger Navigation an den Anfang des neuen Inhalts. Er darf außerdem nicht von klebrigen Kopfzeilen oder Bannern verdeckt werden.
Farbkontrast
Text braucht ausreichenden Kontrast zu seinem Hintergrund, und Bedienelemente brauchen erkennbare Grenzen. Farbe allein darf nie die einzige Information sein: Ein rotes Feld ohne Text sagt einer farbfehlsichtigen Nutzerin nichts. Wir prüfen das gegen die Werte der WCAG und lösen Konflikte im Design, nicht per Ausnahme.
Formulare
Jedes Feld bekommt eine dauerhaft sichtbare, programmatisch verknüpfte Beschriftung – Platzhaltertext ist keine. Pflichtfelder sind als solche gekennzeichnet, Eingabezwecke sind ausgezeichnet, damit Autofill funktioniert, und zusammengehörige Felder sind gruppiert.
Fehlerbehandlung
Ein Fehler muss ankommen: im Text benannt, nicht nur farblich markiert, mit einem Hinweis, wie er zu beheben ist, mit Fokus oder Ankündigung an der richtigen Stelle. Bei Bestell- und Buchungsstrecken ist das der Punkt, an dem Barrierefreiheit und Konversionsrate dasselbe messen – siehe Conversion-Optimierung.
Alternativtexte und Überschriften
Bilder mit Bedeutung brauchen einen Alternativtext, der die Bedeutung transportiert; dekorative Bilder brauchen einen leeren. Überschriften bilden eine Gliederung ab und sind kein Stilmittel: genau eine H1, keine übersprungenen Ebenen, aussagekräftige Linktexte statt „mehr“.
Bewegung und Motion
Automatisch startende Animationen, Autoplay-Karussells und Parallax-Effekte sind für manche Menschen nicht nur störend, sondern auslösend. Wir respektieren prefers-reduced-motion, bieten Anhalten und Ausblenden an, wo etwas länger läuft, und bauen keine Bewegung ein, die man nicht abschalten kann.
Erst wissen, wo Sie stehen.
Schicken Sie uns die URL und zwei Sätze zu Ihrem Angebot. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung: welche Befunde wahrscheinlich sind, welcher Audit-Umfang sinnvoll ist – und wann Sie besser zuerst mit Ihrer Rechtsberatung sprechen.
So läuft ein Accessibility-Audit bei uns.
Der Einstieg ist das Audit, nicht der Umbau. Sie wissen nach Schritt drei, was zu tun ist – und können danach frei entscheiden, wer es tut.
Ersteinschätzung
Sie beschreiben Angebot, Zielgruppe und Seitenumfang. Wir sehen uns die Seite an und sagen, welcher Prüfumfang sinnvoll ist und welche Befunde wir erwarten. Diese Einschätzung kostet nichts und ist nicht daran gebunden, dass wir das Audit bekommen.
Prüfumfang festlegen
Nicht jede Seite wird geprüft, sondern jeder Seitentyp und jede durchgehende Strecke: Startseite, Übersicht, Detailseite, Formular, Anmeldung, Bestell- oder Buchungsablauf, Suche, Fehlerseite. Wir legen schriftlich fest, was drin ist und was nicht.
Prüfen in drei Schichten
Erstens automatisiert über die geprüften Seiten – schnell und gut für offensichtliche Muster. Zweitens manuell: Bedienung nur mit der Tastatur, Kontrastmessung, Zoom bis 400 Prozent, Struktur- und Überschriftenprüfung, Formulare mit echten Fehleingaben. Drittens mit Hilfsmitteln, also Screenreader-Durchläufe der wichtigsten Strecken.
Befundbericht mit Priorität
Jeder Befund bekommt Ort, Beschreibung, Auswirkung auf die Nutzung, Bezug zum betroffenen Erfolgskriterium, einen Lösungsvorschlag und eine Aufwandsklasse. Sortiert nach Wirkung, nicht nach Bequemlichkeit. Der Bericht funktioniert auch dann, wenn Ihr eigenes Team die Umsetzung übernimmt.
Umsetzung
Wir arbeiten die Befunde ab – im Bestandsprojekt oder im Zuge eines Neubaus. Änderungen laufen über nachvollziehbare Commits mit Vorschau, damit Ihr Team jede Anpassung vor dem Livegang sieht. Design-Konflikte, etwa beim Kontrast, klären wir mit Ihnen und nicht an Ihnen vorbei.
Nachprüfung und Betrieb
Nach der Umsetzung wird derselbe Umfang erneut geprüft, damit der Fortschritt belegbar ist. Danach entscheiden Sie: selbst weiterführen, uns punktuell dazuholen oder die Kontrollen in die laufende Betreuung geben. Barrierefreiheit verfällt, wenn jede neue Komponente ungeprüft dazukommt.
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
Pflege per Chat – und was das mit Barrierefreiheit zu tun hat.
vincubate baut nicht nur mit Astro, sondern setzt einen modernen KI-Stack obendrauf: Sie können Ihre Website im Chat bearbeiten, zum Beispiel über einen Telegram-Bot. Text ändern, einen Beitrag anlegen, ein Bild tauschen, einen Preis korrigieren – als Nachricht, nicht als CMS-Sitzung. Für die Barrierefreiheit ist daran vor allem eines interessant: Was im Inhaltsmodell Pflicht ist, kann im Alltag nicht mehr vergessen werden.
- Warum das technisch funktioniert – Astro-Inhalte liegen in einem typisierten, mit Zod schema-validierten Inhaltsmodell – oder in einem Headless CMS mit API. Beides ist maschinell adressierbar: Ein Agent kann strukturiert schreiben, weil das Schema definiert, was gültig ist. Ein Feld, das es nicht gibt, kann er nicht füllen; ein ungültiger Wert bricht den Build und nicht die Live-Seite.
- Der Alternativtext wird zur Pflicht, nicht zur Bitte – Wenn das Bildfeld im Schema einen Alternativtext verlangt, kommt kein Bild ohne ihn durch – weder über den Chat noch über das CMS noch über einen Entwickler in Eile. Der Agent schlägt einen Alternativtext vor und schickt ihn zur Bestätigung mit. Entschieden wird er von einem Menschen, weil nur ein Mensch weiß, welche Bedeutung das Bild im Kontext hat.
- Jede Änderung ist ein nachvollziehbarer Commit – Historie, Review und Rollback sind vorhanden, weil sie Teil des normalen Entwicklungsablaufs sind. Wenn eine Textänderung eine Überschriftenebene zerlegt oder einen Linktext auf „hier“ reduziert, ist sichtbar, wer wann was geändert hat – und die Rücknahme ist ein Handgriff.
- Für Konzern und Einzelunternehmerin gleichermaßen – Ein Redaktionsteam bekommt Freigabestufen und Pull Requests, eine Handwerksmeisterin schickt Foto und Sprachnachricht von der Baustelle. Wer eine Sprachnachricht schicken kann, kann seine Website pflegen. Der ehrliche Beleg, dass Chat-Agenten hier Tagesgeschäft sind: Wir betreiben einen eigenen WhatsApp-KI-Agenten.
- Die Grenzen, damit es kein Marketing-Sprech wird – Der Chat-Weg ersetzt kein Redaktionssystem mit Freigabe-Workflow für große Teams – er ergänzt es. Die redaktionelle Verantwortung bleibt bei Ihnen: Ein Agent schlägt vor und schreibt, er entscheidet nicht. Strukturelle Änderungen an Seitentypen, Layout und Navigation bleiben Entwicklungsarbeit. Und ganz besonders hier: Ein Agent macht Ihre Website nicht barrierefrei. Er kann Pflichtfelder nicht umgehen und Vorschläge liefern – Bedeutung, Kontrast und Bedienlogik bleiben menschliche Entscheidungen. Wie das im Detail läuft, steht unter Website per Chat pflegen.
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wann wir die richtige Adresse sind – und wann nicht.
Die rechte Spalte ist der Grund, warum diese Seite existiert. Barrierefreiheit ist ein Feld mit vielen Versprechen, und wir wollen nicht in die Kategorie fallen, in der man ein Skript verkauft und ein Ergebnis behauptet.
Wir passen, wenn …
Sie wollen das Problem im Code lösen und danach belegen können, was geprüft wurde.
- Sie eine Bestandsaufnahme mit Priorität brauchen, bevor Budget beantragt wird – das Audit ist genau dafür gemacht.
- Sie eine neue Website bauen und Barrierefreiheit von Anfang an in Komponenten und Inhaltsmodell verankern wollen: Astro Website-Entwicklung.
- Ihre bestehende Seite umgebaut oder migriert wird und Sie die Gelegenheit für einen sauberen Neuanfang nutzen wollen: Migration zu Astro.
- Sie Befunde abgearbeitet haben wollen und nicht nur einen Bericht – inklusive Nachprüfung im selben Umfang.
- Ihr Team mitlernen soll: Wir dokumentieren, warum eine Lösung so aussieht, statt still zu korrigieren.
- Sie Barrierefreiheit und Ladezeit zusammen denken, weil beides an denselben Skriptentscheidungen hängt.
Suchen Sie jemand anderen, wenn …
Diese Dinge können oder wollen wir nicht liefern. Das früh zu sagen ist billiger für beide Seiten.
- Sie eine rechtsverbindliche Konformitätsbescheinigung oder ein anerkanntes Testat brauchen. Das leisten spezialisierte Prüfstellen, nicht wir.
- Sie eine Rechtsberatung zur Anwendbarkeit des BFSG auf Ihr Geschäftsmodell brauchen. Dafür gibt es Anwältinnen und Anwälte, und die Frage ist es wert.
- Sie ein Overlay-Widget suchen, das das Thema über Nacht erledigt. Wir bauen so etwas nicht ein und raten davon ab.
- Sie ein vollständiges Nutzertest-Programm mit Betroffenen brauchen. Wir prüfen mit Hilfsmitteln, aber wir sind kein Testlabor mit Panel – dafür arbeiten wir mit spezialisierten Partnern.
- Sie ausschließlich einen Bericht zur Ablage möchten, ohne dass danach etwas passiert. Dann ist ein Audit rausgeworfenes Geld, und wir sagen es Ihnen vorher.
- Ihr Team Seiten lieber visuell selbst baut und niemand die Ergebnisse gegenprüfen wird. Dann ist Webflow mit klaren Komponentenregeln ehrlicher – der Prüfbedarf bleibt allerdings derselbe.
Lieber direkt sprechen?
Ein kurzes Gespräch klärt Umfang, Aufwand und ob wir zueinander passen.
Barrierefreie Website: auf einen Blick.
Neun Zeilen, die Sie in eine Vorlage kopieren können. Die letzte Zeile ist unsere Meinung, nicht der Stand der Quellen.
| Thema | Kurzfassung | Was es bewegt |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage in Deutschland | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) samt Verordnung (BFSGV), anwendbar seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um. Für öffentliche Stellen gilt stattdessen das Regime aus Behindertengleichstellungsgesetz und BITV 2.0. | Ob Sie Verbraucher oder Unternehmen bedienen und ob auf Ihrer Seite ein Vertrag zustande kommt. |
| Wer erfasst ist | Bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – nach § 2 Nummer 26 BFSG solche, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. | Shop, Buchung oder Anmeldung ja; reine Informations- und Werbeseite nach der FAQ der Bundesfachstelle eher nicht. |
| Ausnahme Kleinstunternehmen | § 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Definition nach § 2 Nummer 17: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. | Beschäftigtenzahl, Umsatz – und die Tatsache, dass die Ausnahme für Produkte nicht gilt. |
| Technischer Maßstab | Das Gesetz nennt keine Norm. § 4 BFSG knüpft eine Vermutungswirkung an harmonisierte Normen aus dem EU-Amtsblatt. Einschlägig ist EN 301 549, deren Web-Kapitel auf den WCAG aufsetzen; die zitierte Fassung V3.2.1 bezieht sich auf WCAG 2.1 AA. | Welche Normfassung zum Projektzeitpunkt zitiert ist – wir prüfen das je Projekt neu. |
| Was Astro beiträgt | Server-Rendering, statisches HTML als Standard und Interaktivität nur pro Komponente. Das entfernt Fokus- und Ankündigungsprobleme, die bei clientseitigem Routing selbst gebaut werden müssen. | Wie viel Ihrer Seite tatsächlich interaktiv sein muss. |
| Automatisierte Prüfung | Findet einen Teil der Probleme, nie alle. Das W3C formuliert es so: Werkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sie können nur dabei helfen; menschliches Urteil ist erforderlich. | Ob Ihr Dienstleister manuell und mit Hilfsmitteln prüft oder nur einen Scan-Bericht exportiert. |
| Dauer | Audit über einen definierten Seitentyp-Umfang: rund ein bis zwei Wochen. Umsetzung der Befunde: meist zwei bis acht Wochen. Nachprüfung: einige Tage. Bei sehr großen Portalen, Mehrsprachigkeit oder komplexen Bestellstrecken liegt es darüber. | Anzahl der Seitentypen, Tiefe der Bestell- oder Buchungsstrecke, Zustand der Komponenten, Verfügbarkeit Ihres Teams für Design-Entscheidungen. |
| Kosten | Kein Listenpreis auf dieser Seite. Die Treiber sind Prüfumfang, Zahl der Seitentypen, Zustand der bestehenden Komponenten und die Frage, ob wir nur prüfen oder auch umsetzen. Nach dem Erstgespräch bekommen Sie eine nachvollziehbare Schätzung mit Annahmen. | Prüfumfang und die Entscheidung Audit-only gegenüber Audit plus Umsetzung. |
| Unsere Einschätzung | Wir halten Overlay-Widgets für den teuersten Weg zu keinem Ergebnis: Sie kosten laufend Geld, erzeugen ein Gefühl von Erledigung und ändern an fehlender Semantik nichts. Und wir halten die Kleinstunternehmen-Ausnahme für ein schlechtes Argument, sich nicht zu kümmern – sie befreit vielleicht von einer Pflicht, aber nicht von den Nutzerinnen und Nutzern, die Ihre Seite nicht bedienen können. Der ehrlichste Einstieg ist ein Audit über die Strecken, an denen Ihr Geschäft hängt. | Wenn Sie nur eine Sache tun: Bedienen Sie Ihre eigene Bestell- oder Kontaktstrecke einmal komplett mit der Tastatur. Das dauert zehn Minuten und beantwortet die Budgetfrage meistens von allein. |
Unsicher beim Stack?
Wir sagen es auch, wenn ein anderes Werkzeug besser zu Ihrem Projekt passt.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website.
Wir betreiben eine reine Unternehmenswebsite ohne Shop. Sind wir überhaupt betroffen?
Das BFSG erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Nach § 2 Nummer 26 sind das digitale Dienste, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt in ihren FAQ, dass eine reine Präsentations-Website, die nur informiert oder wirbt, dieses Merkmal wohl nicht erfüllt. Sobald Sie online verkaufen oder Termine buchen lassen, sieht es anders aus. Die verbindliche Bewertung Ihres Falls gehört zu Ihrer Rechtsberatung – wir geben Ihnen die Fundstellen dafür.
Wir sind sechs Leute. Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme für uns?
Möglicherweise. § 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen; § 2 Nummer 17 definiert das als weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Zwei Einschränkungen: Für Produkte gilt die Ausnahme nicht, und die Schwelle ist keine Dauerentscheidung, sondern eine Momentaufnahme. Lassen Sie das rechtlich bestätigen, bevor Sie eine Investition daran aufhängen. Unsere Meinung dazu steht in der Tabelle weiter oben, und sie ist nicht die eines Juristen.
Unser Anbieter hat uns ein Accessibility-Overlay verkauft. Reicht das?
Ein Overlay ist ein Skript, das nachträglich in eine fertige Seite eingreift. Es kann Schriftgrößen und Farben umstellen, aber es kann keine fehlende Semantik erfinden. Wenn ein Bedienelement kein Button ist, wird es durch das Overlay keiner. Wenn ein Formularfeld keine verknüpfte Beschriftung hat, bekommt es keine. Wir bauen so etwas nicht ein und raten davon ab. Die Arbeit findet im Markup statt, nicht in einer Schicht darüber – und der Preis für das Skript wäre im Audit besser investiert.
Wir haben in Lighthouse 100 Punkte für Accessibility. Sind wir damit fertig?
Nein, und das ist kein Vorwurf an Lighthouse. Automatische Werkzeuge prüfen, was maschinell prüfbar ist: fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontrastwerte, fehlende Beschriftungen. Sie können nicht beurteilen, ob ein Alternativtext die richtige Bedeutung transportiert, ob die Tabulator-Reihenfolge Sinn ergibt oder ob eine Nutzerin mit Screenreader den Bestellvorgang abschließen kann. Das W3C formuliert es so: Werkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sie können nur dabei helfen. Deshalb prüfen wir dreischichtig – automatisiert, manuell und mit Hilfsmitteln.
Was kostet ein Accessibility-Audit, und was kostet die Umsetzung danach?
Wir veröffentlichen hier keinen Preis, weil die Spanne sonst falsche Erwartungen erzeugt. Die Treiber sind: Anzahl der geprüften Seitentypen, Tiefe der Bestell- oder Buchungsstrecke, Zustand der bestehenden Komponenten, Mehrsprachigkeit – und ob wir nur prüfen oder auch umsetzen. Nach dem Erstgespräch bekommen Sie eine nachvollziehbare Schätzung mit ausgeschriebenen Annahmen, sodass Sie sehen, welcher Teil wovon abhängt. Wie sich Kosten bei uns generell zusammensetzen, steht unter Astro-Kosten.
Wie lange dauert das? Wir haben einen Stichtag.
Für einen definierten Umfang an Seitentypen rechnen wir mit rund ein bis zwei Wochen für das Audit, danach meist zwei bis acht Wochen für die Umsetzung und einige Tage für die Nachprüfung. Nach oben bewegen das vor allem vier Dinge: sehr viele unterschiedliche Seitentypen, eine lange Bestell- oder Buchungsstrecke, Mehrsprachigkeit und Design-Konflikte, die eine Markenentscheidung erfordern. Nach unten bewegt es ein Team, das schnell entscheidet. Wenn ein Stichtag im Raum steht, priorisieren wir zuerst die Strecken, an denen Ihr Geschäft hängt.
Müssen wir dafür die Website neu bauen?
Meistens nicht. Viele Befunde sind lokal: Fokusdarstellung, Beschriftungen, Kontraste, Überschriftenstruktur, Fehlermeldungen. Ein Neubau wird erst dann zum ehrlicheren Weg, wenn die Bedienelemente durchgängig aus nicht-semantischen Bausteinen bestehen, wenn Inhalt und Darstellung nicht getrennt sind oder wenn ohnehin ein Relaunch ansteht. In diesem Fall lohnt es sich, Barrierefreiheit gleich in Komponenten und Inhaltsmodell zu verankern – siehe Astro Website-Entwicklung.
Unsere Seite ist eine React-Single-Page-App. Wie schlimm ist das?
Nicht schlimm, aber aufwendiger. Single-Page-Apps können barrierefrei sein; gute sind es. Sie müssen dort allerdings mehrere Dinge selbst bauen, die ein normaler Seitenwechsel geschenkt mitbringt: Fokus beim Routenwechsel setzen, Seitenwechsel ankündigen, Titel aktualisieren, Zurück-Verhalten sauber halten und Bedienbarkeit sicherstellen, bevor das Bundle geladen ist. Wir prüfen genau diese Punkte gesondert. Ob ein Wechsel der Architektur sich lohnt, hängt vom Anteil echter Interaktivität ab – dazu Astro vs. Next.js.
Wer prüft am Ende? Kann ich mich auf Ihren Bericht verlassen?
Geprüft wird von uns, mit offengelegter Methode: welche Seiten, welche Werkzeuge, welche manuellen Schritte, welche Hilfsmittel, welche Kriterienfassung, welches Datum. Der Bericht ist dadurch nachvollziehbar und für Ihr eigenes Team oder eine spätere externe Prüfung anschlussfähig. Was er nicht ist: eine rechtsverbindliche Konformitätsbescheinigung. Wenn Sie ein anerkanntes Testat oder ein förmliches Prüfverfahren brauchen, gehören Sie zu einer spezialisierten Prüfstelle, und wir sagen Ihnen das im Erstgespräch statt danach.
Unser Corporate Design arbeitet mit hellen Grautönen. Müssen wir die Marke ändern?
In der Regel nicht die Marke, aber ihre Anwendung. Kontrastanforderungen gelten für Text und für die Erkennbarkeit von Bedienelementen, nicht für jedes Gestaltungselement. Häufig reicht es, eine zweite, dunklere Variante der Markenfarbe für Text und Bedienelemente zu definieren und die helle Variante für Flächen zu behalten. Das ist eine Designentscheidung, die wir gemeinsam mit Ihnen und, wenn vorhanden, Ihrer Markenagentur treffen. Sie im Code zu verstecken funktioniert nicht – die Prüfung misst gerenderte Farben.
Wir haben mehrere tausend Bilder ohne Alternativtext. Wie kommen wir da raus?
In dieser Reihenfolge: Erstens die Bilder mit Bedeutung finden – Produktbilder, Diagramme, Bilder mit Text darin. Zweitens rein dekorative Bilder als solche auszeichnen, damit sie in Hilfsmitteln übersprungen werden; das ist schnell und wirkt sofort. Drittens das Inhaltsmodell so ändern, dass der Alternativtext ein Pflichtfeld ist und ein fehlender Wert im Build auffällt. Ein KI-Agent kann Vorschläge liefern und den Rückstand deutlich verkleinern, aber die Bedeutung im Kontext entscheidet ein Mensch.
Was passiert eigentlich, wenn wir nichts tun?
Für den erfassten Bereich sieht das BFSG einen Aufsichtsweg vor: Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg überwacht die Einhaltung; Verbraucherinnen und Verbraucher können nach § 32 BFSG einen Antrag stellen oder anerkannte Verbände beauftragen, und nach § 34 BFSG steht der Weg zur Schlichtungsstelle BGG offen. § 37 BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro für die schwerwiegenden und bis zu 10.000 Euro für die übrigen Verstöße vor. Wie wahrscheinlich das in Ihrem Fall ist, ist eine juristische Frage, die wir nicht beantworten.
Können Sie uns eine Konformitätsbescheinigung ausstellen?
Nein. Wir stellen kein Testat und keine Bescheinigung mit Rechtswirkung aus, und wir sichern nicht zu, dass eine Behörde oder ein Gericht unsere Bewertung teilt. Was Sie von uns bekommen, ist ein dokumentierter Befund mit Methode, Umfang, Prüfdatum und Ergebnis, dazu die Umsetzung und eine Nachprüfung im selben Umfang. Das ist eine belastbare Grundlage für eine rechtliche Bewertung durch Ihre Beratung – es ersetzt sie nicht. Wer Ihnen an dieser Stelle mehr verspricht, verkauft Ihnen Sicherheit, die er nicht liefern kann.
Was ist WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C, der internationale Referenzmaßstab für barrierefreie Web-Inhalte. Sie sind in Erfolgskriterien auf drei Konformitätsstufen gegliedert: A, AA und AAA. Aktuelle Fassung ist WCAG 2.2, eine W3C-Recommendation, deren veröffentlichte Version vom 12. Dezember 2024 datiert.
Welche WCAG-Stufe ist in der Praxis gemeint: A, AA oder AAA?
In regulatorischen Zusammenhängen ist üblicherweise Stufe AA der Bezugspunkt; Stufe AAA gilt als nicht für jede Website vollständig erreichbar. Welche Stufe und welche Fassung für Sie maßgeblich sind, hängt an der Norm, die zum Projektzeitpunkt anwendbar ist. Wir schreiben den geprüften Stand in den Befund.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?
Das BFSG richtet sich an Unternehmen und setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um. Die BITV 2.0 gehört zum Behindertengleichstellungsgesetz und betrifft öffentliche Stellen des Bundes; sie setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 um. Unterschiedliche Adressaten, unterschiedliche Pflichten – der technische Maßstab läuft über dieselbe europäische Norm zusammen.
Was ist EN 301 549?
Die europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik. Ihre Web-Kapitel setzen auf den WCAG auf. Die im EU-Amtsblatt zitierte Fassung V3.2.1 vom März 2021 bezieht sich auf WCAG 2.1 Stufe AA; eine Nachfolgeversion, die WCAG 2.2 aufgreift, befindet sich in der Normung.
Ist Astro barrierefrei?
Ein Framework ist weder barrierefrei noch unzugänglich – Websites sind es. Astro erleichtert die Arbeit, weil es serverseitig rendert, standardmäßig statisches HTML ausliefert und Client-JavaScript nur pro Komponente hinzufügt. Semantik, Kontrast, Beschriftungen und Bedienlogik bleiben Ihre und unsere Entscheidungen. Mehr Grundlagen unter Was ist Astro?.
Braucht unsere Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
§ 14 BFSG verlangt von Dienstleistungserbringern im Anwendungsbereich, die gesetzlich vorgesehenen Informationen zur Barrierefreiheit zu erstellen, öffentlich in barrierefreier Form zugänglich zu machen und vorzuhalten, solange die Dienstleistung angeboten wird. Ob und mit welchem Inhalt das für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die technische Umsetzung übernehmen wir.
Hilft eine barrierefreie Website auch der Sichtbarkeit bei Google?
Indirekt, und man sollte es nicht überverkaufen. Saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Linktexte, beschriftete Formulare und geringes Skriptgewicht sind zugleich gute Voraussetzungen für Crawling und Nutzungssignale. Barrierefreiheit ist aber kein Ranking-Hebel, sondern eine Nutzungsfrage. Was Ihre Sichtbarkeit tatsächlich bremst, findet ein SEO Audit zuverlässiger als ein Accessibility-Scan.
Projekt im Kopf?
Beschreiben Sie es in drei Sätzen – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Alles zu Astro im Überblick.
Jede Seite beantwortet genau eine Frage – Leistungen, Migrationen, Vergleiche und Grundlagen:
Zuerst wissen, dann umbauen.
Schicken Sie uns die URL und zwei Sätze zu Ihrem Angebot – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung zu Prüfumfang, Aufwand und Reihenfolge. In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Accessibility-Audit anfragen.
Kurz beschreiben, welche Seite geprüft werden soll und ob es einen Stichtag gibt – wir melden uns mit einer Ersteinschätzung.
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Remote & vor Ort – DACH-weit tätig (DE, AT, CH), internationale Projekterfahrung inklusive.
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